Surah ke-2 · 286 ayat
AL BAQARAH (SAPI BETINA) — Ayat 234
234
وَالَّذِينَ يُتَوَفَّوْنَ مِنكُمْ وَيَذَرُونَ أَزْوَاجًا يَتَرَبَّصْنَ بِأَنفُسِهِنَّ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا فَإِذَا بَلَغْنَ أَجَلَهُنَّ فَلاَ جُنَاحَ عَلَيْكُمْ فِيمَا فَعَلْنَ فِي أَنفُسِهِنَّ بِالْمَعْرُوفِ وَاللّهُ بِمَا تَعْمَلُونَ خَبِيرٌ
Wenn diejenigen unter euch, die abberufen werden, Gattinnen hinterlassen, so sollen diese sich vier Monate und zehn Tage (auf Schwangerschaft hin) beobachten. Wenn die Zeit verstrichen ist, dürft ihr (die ihr das Sagen habt) ihnen nicht verbieten, über sich selbst zu verfügen (und zu heiraten), vorausgesetzt, daß das in Recht und Ehren geschieht. Gott weiß alles, was ihr tut.