Surah ke-20 · 135 ayat
THAAHAA — Ayat 74
74
إِنَّهُ مَن يَأْتِ رَبَّهُ مُجْرِمًا فَإِنَّ لَهُ جَهَنَّمَ لَا يَمُوتُ فِيهَا وَلَا يَحْيى
Gewiß, wer zu seinem Herrn als Übeltäter kommt, für den gibt es die Hölle; darin wird er weder sterben noch leben.