Surah ke-65 · 12 ayat

ATH THALAAQ (TALAK) — Ayat 6

6

أَسْكِنُوهُنَّ مِنْ حَيْثُ سَكَنتُم مِّن وُجْدِكُمْ وَلَا تُضَارُّوهُنَّ لِتُضَيِّقُوا عَلَيْهِنَّ وَإِن كُنَّ أُولَاتِ حَمْلٍ فَأَنفِقُوا عَلَيْهِنَّ حَتَّى يَضَعْنَ حَمْلَهُنَّ فَإِنْ أَرْضَعْنَ لَكُمْ فَآتُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ وَأْتَمِرُوا بَيْنَكُم بِمَعْرُوفٍ وَإِن تَعَاسَرْتُمْ فَسَتُرْضِعُ لَهُ أُخْرَى

Laßt sie, euren Möglichkeiten entsprechend, in einem Teil eurer Wohnstätten wohnen. Ihr sollt sie nicht belästigen, um sie in der Wohnstätte zu beengen. Wenn sie schwanger sind, kommt ihr für ihren Unterhalt auf, bis sie gebären. Wenn sie eure Kinder stillen, habt ihr ihnen ihre Aufwendungen zu entrichten. Beratet darüber miteinander auf würdige Weise, wie es Brauch ist. Wenn ihr euch aber nicht einigen könnt, so soll eine andere Frau das Kind stillen.

Tafsir Ibnu Katsir