Surah ke-4 · 176 ayat

AN NISAA' (WANITA) — Ayat 8

8

وَإِذَا حَضَرَ الْقِسْمَةَ أُوْلُواْ الْقُرْبَى وَالْيَتَامَى وَالْمَسَاكِينُ فَارْزُقُوهُم مِّنْهُ وَقُولُواْ لَهُمْ قَوْلاً مَّعْرُوفًا

Und wenn bei der Verteilung Verwandte, Waisen und Arme zugegen sind, dann versorgt sie davon und sagt zu ihnen geziemende Worte.

Tafsir Ibnu Katsir

Tafsir

Und wenn Verwandte bei der Aufteilung des Erbes anwesend sind, {so gebt den Waisen und Bedürftigen etwas davon} vor der Aufteilung. {Und sagt zu ihnen} O ihr Vormünder, {wenn die Erben minderjährig sind, {ein freundliches Wort} und entschuldigt euch bei ihnen, dass es euch nicht gehört und dass es für die Minderjährigen bestimmt ist. Dies wurde als aufgehoben bezeichnet, und das wurde nicht gesagt, aber die Leute haben es nachlässig befolgt, und deshalb wird es empfohlen und nach der Autorität von Ibn Abbas als obligatorisch angesehen.