AN NISAA' (WANITA) — Ayat 12
وَلَكُمْ نِصْفُ مَا تَرَكَ أَزْوَاجُكُمْ إِن لَّمْ يَكُن لَّهُنَّ وَلَدٌ فَإِن كَانَ لَهُنَّ وَلَدٌ فَلَكُمُ الرُّبُعُ مِمَّا تَرَكْنَ مِن بَعْدِ وَصِيَّةٍ يُوصِينَ بِهَا أَوْ دَيْنٍ وَلَهُنَّ الرُّبُعُ مِمَّا تَرَكْتُمْ إِن لَّمْ يَكُن لَّكُمْ وَلَدٌ فَإِن كَانَ لَكُمْ وَلَدٌ فَلَهُنَّ الثُّمُنُ مِمَّا تَرَكْتُم مِّن بَعْدِ وَصِيَّةٍ تُوصُونَ بِهَا أَوْ دَيْنٍ وَإِن كَانَ رَجُلٌ يُورَثُ كَلاَلَةً أَو امْرَأَةٌ وَلَهُ أَخٌ أَوْ أُخْتٌ فَلِكُلِّ وَاحِدٍ مِّنْهُمَا السُّدُسُ فَإِن كَانُوَاْ أَكْثَرَ مِن ذَلِكَ فَهُمْ شُرَكَاء فِي الثُّلُثِ مِن بَعْدِ وَصِيَّةٍ يُوصَى بِهَا أَوْ دَيْنٍ غَيْرَ مُضَآرٍّ وَصِيَّةً مِّنَ اللّهِ وَاللّهُ عَلِيمٌ حَلِيمٌ
Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.
Tafsir
Dir steht die Hälfte dessen zu, was deine Frauen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben, weder von dir noch von anderen. Haben sie aber Kinder, so steht dir ein Viertel dessen zu, was sie hinterlassen, nach Abzug etwaiger Vermächtnisse und Schulden. Auch der Enkelsohn wird hierin einvernehmlich mit dem Kind eingeschlossen. Und ihnen, ob es sich um mehrere Frauen handelt oder nicht, steht ein Viertel dessen zu, was du hinterlässt, wenn du keine Kinder hast. Hast du aber Kinder, ob von ihnen oder von anderen, so steht ihnen ein Achtel dessen zu, was du hinterlässt, nach Abzug etwaiger Vermächtnisse und Schulden. Auch hier wird der Enkelsohn einvernehmlich mit dem Kind eingeschlossen. Stirbt ein Mann ohne Vorfahren oder Nachkommen oder eine Frau ohne Vorfahren oder Nachkommen und hat er einen Bruder oder eine Schwester mütterlicherseits (so die Lesart von Ibn Mas'ud und anderen), so steht jedem von ihnen ein Sechstel dessen zu, was er hinterlässt. Sind es jedoch mehrere, teilen sie sich zu gleichen Teilen ein Drittel, wobei Männer und Frauen gleichberechtigt sind, nach Abzug etwaiger Erbschaften oder Schulden, sofern diese nicht nachteilig sind. Das heißt, ohne den Erben durch eine Erbschaft von mehr als einem Drittel Schaden zuzufügen. Eine verlässliche Quelle, die dich über Gottes Gebote informiert, und Gott ist allwissend, gibt dir Auskunft darüber, was Er für Seine Schöpfung von Pflichten bestimmt hat. Die Sunna legt die Erbfolge derjenigen fest, die keine Hindernisse wie Mord, Religionsunterschied oder Sklaverei aufweisen.