Surah ke-75 · 40 ayat
AL QIYAAMAH (HARI KIAMAT) — Ayat 17
17
إِنَّ عَلَيْنَا جَمْعَهُ وَقُرْآنَهُ
Uns obliegt es, ihn zusammenzustellen und ihn vorlesen zu lassen.
إِنَّ عَلَيْنَا جَمْعَهُ وَقُرْآنَهُ
Uns obliegt es, ihn zusammenzustellen und ihn vorlesen zu lassen.