Surah ke-5 · 120 ayat
AL MAA-IDAH (HIDANGAN) — Ayat 96
96
أُحِلَّ لَكُمْ صَيْدُ الْبَحْرِ وَطَعَامُهُ مَتَاعًا لَّكُمْ وَلِلسَّيَّارَةِ وَحُرِّمَ عَلَيْكُمْ صَيْدُ الْبَرِّ مَا دُمْتُمْ حُرُمًا وَاتَّقُواْ اللّهَ الَّذِيَ إِلَيْهِ تُحْشَرُونَ
Euch ist erlaubt, alle Wasserlebewesen zu fangen, zu essen und zu genießen, ob ihr an eurem Wohnort oder auf Reisen seid. Euch ist verboten, Wildbret zu jagen und zu essen, wenn ihr im Weihezustand seid (bei der Hadsch- oder 'Umra-Pilgerfahrt). Fürchtet Gott, Der euch alle versammeln wird am Jüngsten Tag!