Surah ke-5 · 120 ayat

AL MAA-IDAH (HIDANGAN) — Ayat 1

1

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُواْ أَوْفُواْ بِالْعُقُودِ أُحِلَّتْ لَكُم بَهِيمَةُ الأَنْعَامِ إِلاَّ مَا يُتْلَى عَلَيْكُمْ غَيْرَ مُحِلِّي الصَّيْدِ وَأَنتُمْ حُرُمٌ إِنَّ اللّهَ يَحْكُمُ مَا يُرِيدُ

O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen! Erlaubt (zu essen) sind euch die Vierfüßler unter dem Vieh, außer dem, was euch verlesen wird, ohne daß ihr jedoch das Jagdwild als erlaubt betrachtet, während ihr im Zustand der Pilgerweihe seid. Allah ordnet an, was Er will.

Tafsir Ibnu Katsir

Tafsir

O ihr Gläubigen, erfüllt die Verträge, die zwischen euch und Gott und dem Volk geschlossen wurden. Erlaubt sind euch die Weidetiere – Kamele, Rinder und Schafe –, nach der Schlachtung zu essen, außer dem, was euch verboten ist (im Vers „Verboten ist euch Aas“). Die Ausnahme ist also gesondert und darf mit dem Verbot verbunden werden. Das Verbot rührt von den Ereignissen des Todes und Ähnlichem her. Ausgenommen ist die Jagd im Ihram-Zustand. Das „ausgenommen“ steht im Akkusativ als sachliche Bestimmung des Pronomens für euch. Gott bestimmt, was Er will, was erlaubt ist und was nicht. Dagegen gibt es keinen Einwand.