AL ISRAA' (MEMPERJALANKAN DI MALAM HARI) — Ayat 15
مَّنِ اهْتَدَى فَإِنَّمَا يَهْتَدي لِنَفْسِهِ وَمَن ضَلَّ فَإِنَّمَا يَضِلُّ عَلَيْهَا وَلاَ تَزِرُ وَازِرَةٌ وِزْرَ أُخْرَى وَمَا كُنَّا مُعَذِّبِينَ حَتَّى نَبْعَثَ رَسُولاً
Wer der Rechtleitung folgt, der ist nur zu seinem eigenen Vorteil rechtgeleitet. Und wer irregeht, der geht nur zu seinem Nachteil irre. Und keine lasttragende (Seele) nimmt die Last einer anderen auf sich. Wir strafen nicht eher, bis Wir einen Gesandten geschickt haben.
Tafsir
Wer rechtgeleitet ist, ist es nur zu seinem eigenen Nutzen, denn der Lohn für seine Rechtleitung gebührt ihm. Wer aber irregeht, geht nur zu seinem eigenen Schaden irre, denn seine Sünde lastet auf ihm. Und keine Seele soll die Last einer anderen tragen – eine sündige Seele, das heißt, sie wird die Last einer anderen Seele nicht tragen. Und Wir würden niemanden bestrafen, bis Wir einen Gesandten entsandten, der ihm erklärte, was von ihm verlangt wird.