Surah ke-2 · 286 ayat
AL BAQARAH (SAPI BETINA) — Ayat 180
180
كُتِبَ عَلَيْكُمْ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ الْمَوْتُ إِن تَرَكَ خَيْرًا الْوَصِيَّةُ لِلْوَالِدَيْنِ وَالأقْرَبِينَ بِالْمَعْرُوفِ حَقًّا عَلَى الْمُتَّقِينَ
Vorgeschrieben ist euch: wenn einer unter euch sein Ende nahen fühlt, da soll er seine letzte Verfügung korrekt festlegen - wenn er Hab und Gut hinterläßt - zugunsten seiner Eltern und seiner nahen Angehörigen. Das ist eine rechtliche Pflicht, der die Gottesfürchtigen nachzukommen haben.